Bericht zur Elternfortbildung „Recht im Internet“ am 27.01.2022

„Damit kann man Leben zerstören.“ Gesa Stückmann sagt es drastisch, denn sie kämpft seit vielen Jahren gegen Cybermobbing. Bei der Online-Elternfortbildung „Recht im Internet“ am 27. Januar von www.law4school.de nennt sie viele alarmierende Fälle, die sie in ihrer Kanzlei in Rostock auf den Tisch bekommen hat.

Die Juristin erzählt zum Beispiel von einer Sechstklässlerin, deren Klassenkameraden ihr in Handynachrichten und sozialen Medien so lange raten, sich selbst zu töten, bis sie es versucht. Von dem 14-Jährigen, der im Klassenchat Nacktbilder einer Elfjährigen teilt, die als Kinderpornografie strafbar sind – übrigens für alle Empfänger in der Gruppe, wenn das Handy sie automatisch speichert. Von unbekannten Männern, die sich über Chats in harmlosen Online-Spielen an Kinder heranmachen und ihre Adressen erfragen – so genanntes Cybergrooming. Das Ziel dabei: Opfer in die Falle locken, um sexuellen Missbrauch oder andere Straftaten zu begehen. 

Die Liste der Gefahren ist so lang, dass schnell klar wird, warum Gesa Stückmann meint: „Smartphones gehören nicht in Kinderhände.“ Frühestens ab der fünften oder sechsten Klasse, besser erst ab 14 Jahren, sollten sie ein Handy bekommen. Und es sei „Elternpflicht“, sie in der digitalen Welt nicht alleine zu lassen. „Wir müssen hinschauen“, sagt die Rechtsanwältin, die seit 2013 für das Präventionsprojekt „Law4school“ in Webinaren Schüler, Eltern und Lehrer bundesweit sensibilisiert.

Dabei sind es nicht nur die Kinder, die Grenzen überschreiten. „Auch Ihre Tochter oder Ihr Sohn hat ein Recht am eigenen Bild“, betont die Juristin. „Nur weil wir Eltern sind, berechtigt uns das nicht, Fotos unserer Kinder ungefragt ins Netz zu stellen oder als Profilbild zu nutzen.“ Die Bilder bleiben im Umlauf und könnten dem Nachwuchs später peinlich sein. Oder noch schlimmer: Fremde könnten sie sich kopieren und daran ihre sexuellen Phantasien ausleben. „Das will sicher niemand.“

Gesa Stückmann gibt viele konkrete Tipps, wie sich Familien schützen können. Zum Beispiel: Die Datenschutz-Einstellungen in WhatsApp ändern, Kontakte im Handy regelmäßig kontrollieren und mit dem Kind gemeinsam durchgehen, einen Mediennutzungsvertrag abschließen. Außerdem gehören Smartphones und andere elektronische Geräte wie Spielkonsolen oder Tablets nachts nicht ins Kinderzimmer. Und: „Sagen Sie Ihrem Kind, dass Sie immer da sind, egal was über die neuen Medien passiert – und dass Sie Internet und Smartphone nicht verbieten werden.“

Herzlichen Dank an Claudia Freilinger (AK Öffentlichkeitsarbeit) für den Bericht.